Datenschutz - Vereine
Datenschutz im Verein
Auch wenn Vereine in vielen Dingen eine gesonderte Behandlung genießen, so gilt dieses nicht für den Datenschutz. Denn für diesen ist es grundsätzlich egal, ob die Daten von Personen durch einen Datenschutzfehler bei einem Unternehmen oder einem Verein unzulässig verbreitet wurden.
Aus diesem Grund wirken sich die Anforderungen der seit Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung auf alle Vereine und Verbände in ähnlichem Maße aus, wie auf Unternehmen.
Wenn sich ein Verein also nicht um die Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben kümmert, stellen sie ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Verein dar. Denn für die Sicherstellung der Wahrnehmung der Grundrechte im Datenschutz und den technischen und analogen Schutz von Daten gegen Ausspähung von Dritten haften die Vorstandsmitglieder!
Haben Sie Fragen zum Datenschutz im Verein? Benötigen Sie Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten oder Hilfestellung bei komplizierten Fragestellungen des internen Datenschutzbeauftragen? Wir stehen gerne für Sie bereit. Sprechen Sie uns bitte dazu an!